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Seebestattungen bei Günstiger Bestatter NRW

Seebestattungen sind nur an speziell dafür gekennzeichnet Orten möglich. Dazu wird die Urne mit der Asche der verstorbenen Person außerhalb der Drei-Meilen-Zone von einem Schiff aus im Meer versenkt. Angehörige können auf Wunsch der Beisetzung beiwohnen.

Unsere Leistungen zur stillen Seebestattung ab 1.180,- €

  • Kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung , Hilfe bei allen anfallenden Fragen über unsere 24 stündige Bereitschaft, Betreuung aus einer Hand ohne fremde Dienstleister.
  • Massiver Kiefernsarg Modell K1 mit Innenausstattung zur Kremation, Damen- oder Herrentalar sowie Decken und Kissengarnitur aus Baumwolle Einbettung und Ankleidung gerne auch mit eigener Bekleidung ohne Aufpreis.
  • Überführungsfahrzeug und qualifiziertes Personal zur Überführung vom
    Sterbeort zu einem Krematorium unserer Wahl in NRW. Inklusive Kremationskosten,
    persönliche Beurkundung beim Standesamt am Überführungstag.
  • Sämtliche Formalitäten zur Kranken- und Rentenkassen sowie Beantragung des Sterbevierteljahres, Günstige Finanzierungsmöglichkeit.
  • Inklusive Seeurne sowie aller Kosten zur stillen Seebestattung ohne Begleitung in der deutschen Ostsee über die Reederei Belis am Timmendorfer Strand. Übergabe der Seekarte sowie dem Auszug aus dem Logbuch des Schiffes.
  • Bei traditionellen Bestattungswünschen mit persönlicher Begleitung zur Trauerfeier und Beisetzung, einer Abschiednahme am offenen Sarg, Trauerdrucksachen, Gestaltung von Zeitungsanzeigen sowie Blumenschmuck erstellen wir Ihnen gerne kostenlos ein individuelles Angebot. Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen MwSt. .

Zusätzlich erforderliche Kosten, die im Einzelfall nicht zwingend erforderlich sind, werden wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Bei einem häuslich eingetretenen Todesfall oder einer notwendigen Sofortüberführung binnen weniger Stunden, berechnen wir eine einmalige feste Pauschale in der Höhe von 190,- € für eine weitere Überführungsfahrt die Unterstellung und Kühlung in unseren Räumen sowie einer zusätzlichen Beurkundungsfahrt. Bei einem Trauerfall im Krankenhaus wird diese Position nicht berechnet!
  • Anfallende Auslagen für den Totenschein, Amtsarzt sowie gebührenpflichtiger Sterbeurkunden werden mit Quittungen belegt. Nähere Informationen bitte hier klicken.